Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter obliegt zahlreichen gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter hat die Pflicht, dem Mieter für die Dauer des Mietvertrages den Gebrauch an einer Immobilie zu überlassen. Der Mieter leistet dem Vermieter Entgelt und trägt Sorge zum Mietobjekt. Die diversen Schnittstellen sind sehr vielfältig. Treten zwischen den Parteien Uneinigkeiten auf, wird in der Folge die Schlichtungsbehörde aufgerufen. Alexander Köppel ist bestens mit dem Thema vertraut und weiss vieles darüber zu berichten.
Unser Referent: Alexander Köppel ist Rechtsanwalt und in einer Kanzlei in Brig tätig. Mitglied der kantonalen Schlichtungskommission für Mietverhältnisse und kann eine breite Erfahrung im Themengebiet aufweisen. Gerne stellt er sich den Fragen von Pomona-Ratgeber.